Reglement

Der XVII. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik präsentiert internationale Film-, Video- und Fernsehproduktionen, die einen entwicklungsbezogenen Beitrag leisten, Themen der Einen Welt, der interkulturellen Begegnung oder der Agenda 21 behandeln.

Veranstalter ist die Arbeitsgemeinschaft Fernsehworkshop Entwicklungspolitik.

Die Sichtungsveranstaltung findet vom 29.06 - 02.07.2003 in der Evangelischen Akademie Arnoldshain statt, die Preisverleihung und Präsentation der ausgewählten Beiträge am 07. + 08.11.2003 in Bonn.

Für die Sichtungsveranstaltung können Film-, Video- und Fernsehproduktionen angemeldet werden,

a) die entweder nach dem 01.01.2000 (gilt für ausländische Produktionen und Koproduktionen) oder nach dem 01.01.2001 (gilt für inländische Produktionen) fertiggestellt oder in Deutschland herausgebracht wurden,

b) die einen entwicklungspolitischen Bezug haben, bzw. ein Thema der Einen Welt oder der Agenda 21 behandeln,

c) die für den nichtgewerblichen Bereich verfügbar sind oder verfügbar gemacht werden können.

Filme jeden Genres zum Thema Entwicklungspolitik, Eine Welt, Agenda 21 können eingereicht werden. Es gibt keine Beschränkung der Filmlänge.

Pro AutorIn können drei Filme eingereicht werden.

Folgende Formate können bei der Sichtungsveranstaltung berücksichtigt werden: 16 mm, 35 mm, U-matic, BETA-SP, VHS (PAL, NTSC). Bitte teilen Sie bei der Anmeldung mit, in welchen Formaten der Film verfügbar ist.

Eine Auswahlkommission des Geschäftsführenden Ausschusses des XVII. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik entscheidet nach den oben genannten Kriterien über die Aufnahme in das offizielle Programm der Sichtungsveranstaltung. Ausnahmen sind vorbehalten.

Die anmeldenden Personen und Institutionen werden unverzüglich über die Aufnahme in das Programm informiert. Produktionen, die nicht im offiziellen Programm der Sichtungsveranstaltung gezeigt werden, können – nach Rücksprache mit den Anmeldenden – in einem besonderen Videoraum zur Sichtung zugänglich sein.

Eine Jury wird während der Sichtungsveranstaltung die eingereichten Produktionen nach folgenden Kriterien bewerten:

a) Nominierung unter dem Aspekt der entwicklungsbezogenen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit,

b) Nominierung unter dem Aspekt der ankaufsorientierten Empfehlung für die nichtgewerbliche Arbeit.

Insgesamt erstellt die Jury eine Empfehlungsliste, in der auf die Qualitätsmerkmale der Filme aufmerksam gemacht wird. Diese Liste wird veröffentlicht. Die empfohlenen Filme werden im Herbst 2003 bei einer öffentlichen Präsentation vorgestellt und nach Rücksprache in verschiedenen Städten in NRW vorgestellt werden.

Zur Sichtung angemeldete Filme und Videos müssen bis zum 07.05.2003 eingereicht sein bei:

XVII. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik, c/o Büro für Kultur- und Medienprojekte, Postfach 500161, 22701 Hamburg (Gaußstr. 25, 22765 Hamburg)

Die Dokumente für den Rückversand (besonders bei ausländischen Filmen Wiedereinfuhrpapiere für das Produktionsland, die die Zollbehörden verlangen) müssen der Sendung unbedingt beigefügt sein.

In einem Katalog (im Internet und als Print) werden Informationen zu allen eingereichten Filmen dokumentiert.

Der Anmeldung sollte ein kurzer Katalogtext sowie ein Foto des Films beiliegen.

Filmen, die nicht in englischer oder deutscher Sprache sind, muss eine Dialogliste beigefügt sein, die in einer dieser Sprachen verfasst ist.

Durch die Anmeldung werden dem Veranstalter des Fernsehworkshop Entwicklungspolitik alle Rechte für die Vorführung vor Sachverständigen und besonderem Publikum (Auswahlkommission, Sichtungsveranstaltung, Präsentation der ausgewählten Film) überlassen. Es entstehen dem Veranstalter daraus keine Kosten und keine Verpflichtungen.

Die eingereichten Film- und Videoproduktionen müssen durch den Anmeldenden versichert sein. Die Rücksendung des Materials erfolgt bis zum 25.07.2003. Der Veranstalter trägt lediglich die Kosten des Rücktransports.

Über alle in diesen Richtlinien enthaltenen Fragen sowie in allen Zweifelsfällen entscheidet der Geschäftsführende Ausschuss des XVII. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik. Gerichtsstand ist Hamburg.

Die Anmeldung zur Sichtungsveranstaltung des XVII. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik und die Einsendung von Filmmaterial gilt gleichzeitig als Anerkennung dieses Reglements.

Hamburg, Januar 2003