Reglement
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Der XVII.
Fernsehworkshop Entwicklungspolitik präsentiert internationale Film-,
Video- und Fernsehproduktionen, die einen entwicklungsbezogenen Beitrag
leisten, Themen der Einen Welt, der interkulturellen Begegnung oder der
Agenda 21 behandeln. Veranstalter
ist die Arbeitsgemeinschaft Fernsehworkshop Entwicklungspolitik. Die Sichtungsveranstaltung findet vom 29.06 -
02.07.2003 in der Evangelischen Akademie Arnoldshain statt, die
Preisverleihung und Präsentation der ausgewählten Beiträge
am 07. + 08.11.2003 in Bonn. Für die
Sichtungsveranstaltung können Film-, Video- und Fernsehproduktionen
angemeldet werden, a) die entweder nach dem 01.01.2000 (gilt für ausländische
Produktionen und Koproduktionen) oder nach dem 01.01.2001 (gilt für inländische
Produktionen) fertiggestellt oder in Deutschland herausgebracht wurden, b) die einen entwicklungspolitischen Bezug haben,
bzw. ein Thema der Einen Welt oder der Agenda 21 behandeln, c) die für den nichtgewerblichen Bereich verfügbar
sind oder verfügbar gemacht werden können. Filme jeden
Genres zum Thema Entwicklungspolitik, Eine Welt, Agenda 21 können
eingereicht werden. Es gibt keine Beschränkung der Filmlänge. Pro AutorIn können drei Filme eingereicht werden. Folgende
Formate können bei der Sichtungsveranstaltung berücksichtigt werden: Eine
Auswahlkommission des Geschäftsführenden Ausschusses des XVII.
Fernsehworkshop Entwicklungspolitik entscheidet nach den oben genannten
Kriterien über die Aufnahme in das offizielle Programm der
Sichtungsveranstaltung. Ausnahmen sind vorbehalten. Die
anmeldenden Personen und Institutionen werden unverzüglich über die
Aufnahme in das Programm informiert. Produktionen, die nicht im offiziellen
Programm der Sichtungsveranstaltung gezeigt werden, können – nach Rücksprache
mit den Anmeldenden – in einem besonderen Videoraum zur Sichtung zugänglich
sein. Eine Jury
wird während der Sichtungsveranstaltung die eingereichten Produktionen nach
folgenden Kriterien bewerten: a) Nominierung unter dem Aspekt der
entwicklungsbezogenen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, b) Nominierung
unter dem Aspekt der ankaufsorientierten Empfehlung für die
nichtgewerbliche Arbeit. Insgesamt
erstellt die Jury eine Empfehlungsliste, in der auf die Qualitätsmerkmale
der Filme aufmerksam gemacht wird. Diese Liste wird veröffentlicht. Die
empfohlenen Filme werden im Herbst 2003 bei einer öffentlichen Präsentation
vorgestellt und nach Rücksprache in verschiedenen Städten in NRW
vorgestellt werden. Zur Sichtung angemeldete Filme und Videos müssen bis zum 07.05.2003 eingereicht sein bei: XVII.
Fernsehworkshop Entwicklungspolitik, c/o Büro für Kultur- und Medienprojekte,
Postfach 500161, 22701 Hamburg Die Dokumente für den Rückversand
(besonders bei ausländischen Filmen Wiedereinfuhrpapiere für das
Produktionsland, die die Zollbehörden verlangen) müssen der Sendung
unbedingt beigefügt sein. In einem Katalog
(im Internet und als Print) werden Informationen zu allen eingereichten Filmen dokumentiert. Der Anmeldung sollte ein kurzer Katalogtext sowie
ein Foto des Films beiliegen. Filmen, die
nicht in englischer oder deutscher Sprache sind, muss eine Dialogliste
beigefügt sein, die in einer dieser Sprachen verfasst ist. Durch die
Anmeldung werden dem Veranstalter des Fernsehworkshop Entwicklungspolitik
alle Rechte für die Vorführung vor Sachverständigen und besonderem
Publikum (Auswahlkommission, Sichtungsveranstaltung, Präsentation der
ausgewählten Film) überlassen. Es entstehen dem Veranstalter daraus keine
Kosten und keine Verpflichtungen. Die
eingereichten Film- und Videoproduktionen müssen durch den Anmeldenden
versichert sein. Die Rücksendung des Materials erfolgt bis zum 25.07.2003.
Der Veranstalter trägt lediglich die Kosten des Rücktransports. Über alle
in diesen Richtlinien enthaltenen Fragen sowie in allen Zweifelsfällen
entscheidet der Geschäftsführende Ausschuss des XVII. Fernsehworkshop
Entwicklungspolitik. Gerichtsstand ist Hamburg. Die
Anmeldung zur Sichtungsveranstaltung des XVII. Fernsehworkshop
Entwicklungspolitik und die Einsendung von Filmmaterial gilt gleichzeitig
als Anerkennung dieses Reglements. Hamburg, Januar 2003 |