Reglement
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Der
18. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik präsentiert internationale Film-,
Video- und Fernsehproduktionen, die einen entwicklungsbezogenen Beitrag
leisten, Themen der Einen Welt, der interkulturellen Begegnung oder der
Agenda 21 behandeln. Im
Rahmen des Fernsehworkshop Entwicklungspolitik wird der 3.
Eine-Welt-Filmpreis NRW verliehen. Der Preis, der vom Ministerium für
Umwelt und Entwicklung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein Westfalen gestiftet wird, ist mit 3.000 EUR, 2.000 EUR und 1.000
EUR dotiert. Veranstalter
ist die Arbeitsgemeinschaft Fernsehworkshop Entwicklungspolitik. Der
1. Teil des Fernsehworkshop Entwicklungspolitik findet vom 24.-27.06.2005
in der Evangelischen Akademie Arnoldshain statt, die Preisverleihung und
die Präsentation der empfohlenen und ausgezeichneten Beiträge im
September 2005 in NRW. Für
die Sichtungsveranstaltung können Film-, Video- und Fernsehproduktionen
angemeldet werden,
Filme
jeden Genres zum Thema Entwicklungspolitik, Eine Welt, Agenda 21 können
eingereicht werden. Es gibt keine Beschränkung der Filmlänge. Pro
AutorIn können drei Filme eingereicht werden. Folgende
Formate können bei der Sichtungsveranstaltung berücksichtigt werden: 16
mm, 35 mm, BETA-SP, VHS (PAL, NTSC), DVD. Bitte
teilen Sie bei der Anmeldung mit, in welchen Formaten der Film verfügbar
ist. Eine
Auswahlkommission des Geschäftsführenden Ausschusses des 18.
Fernsehworkshop Entwicklungspolitik entscheidet nach den oben genannten
Kriterien über die Aufnahme in das offizielle Programm. Ausnahmen sind
vorbehalten. Die
anmeldenden Personen und Institutionen werden unverzüglich über die
Aufnahme in das Programm informiert. Produktionen, die nicht im
offiziellen Programm der Sichtungsveranstaltung gezeigt werden, können
– nach Rücksprache mit den Anmeldenden – in einem besonderen
Videoraum zur Sichtung zugänglich sein. Eine
Jury wird die eingereichten Produktionen nach folgenden Kriterien
bewerten:
Insgesamt
wird die Jury eine Empfehlungsliste erstellen, in der auf die Qualität
der Filme aufmerksam gemacht wird. Diese Liste wird veröffentlicht. Die
empfohlenen Filme werden im September 2005 öffentlich vorgestellt und
nach Rücksprache in verschiedenen Kommunen und in NRW gezeigt. Zur
Sichtung angemeldete Filme und Videos müssen im VHS-Format bis zum
10.05.2005 bei folgender Adresse eingegangen sein. Adresse:
18. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik, Die Dokumente für den
Rückversand (besonders bei ausländischen Filmen Wiedereinfuhrpapiere für
das Produktionsland, die die Zollbehörden verlangen) müssen der Sendung
unbedingt beigefügt sein. In
einem Katalog (im Internet und als Print) werden Informationen zu allen
eingereichten Filmen dokumentiert. Der
Anmeldung sollten ein kurzer Katalogtext sowie ein Foto des Films
beiliegen. Filmen,
die nicht in englischer oder deutscher Sprache sind, muss eine Dialogliste
beigefügt sein, die in einer dieser Sprachen verfasst ist. Durch
die Anmeldung werden dem Veranstalter des Fernsehworkshop
Entwicklungspolitik alle Rechte für die Vorführung vor Sachverständigen
und besonderem Publikum (Auswahlkommission, Sichtung, Präsentation der
ausgewählten Film im Rahmen der Preisverleihung) überlassen. Es
entstehen dem Veranstalter daraus keine Kosten und keine Verpflichtungen. Die
eingereichten Film- und Videoproduktionen müssen durch den Anmeldenden
versichert sein. Die Rücksendung des Materials erfolgt bis zum
25.07.2005. Der Veranstalter trägt lediglich die Kosten des Rücktransports. Über
alle in diesen Richtlinien enthaltenen Fragen sowie in allen Zweifelsfällen
entscheidet der Geschäftsführende Ausschuss des 18. Fernsehworkshop
Entwicklungspolitik. Gerichtsstand ist Hamburg. Die
Anmeldung zum 18. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik und die Einsendung
von Filmmaterial gilt gleichzeitig als Anerkennung dieses Reglements. Hamburg,
Februar 2005 |